Wenn Sie sich für einen Therapieplatz interessieren, nehmen Sie zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Erstgespräch und Probatorik
In dem Erstgespräch sowie in der anschließenden diagnostischen Anfangsphase (den sogenannten 4 probatorischen Sitzungen), geht es zum einen darum, dass wir uns kennenlernen. Sie prüfen, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen und die Atmosphäre als vertrauensvoll erleben. Zum anderen findet in dieser Phase eine Klärung Ihres Anliegens und Ihrer Therapieziele statt sowie eine ausführliche diagnostische Abklärung. Zudem werden wir prüfen, ob unser Angebot geeignet für Sie ist und stellen erste Überlegungen zur Therapieplanung an.
Psychotherapeutische Behandlung
Nach der Probatorik und der Bewilligung durch die Krankenkasse beginnt dann die Behandlung im engeren Sinne. Die Einzelsitzungen erfolgen in der Regel wöchentlich und dauern 50 Minuten.
Kostenübernahme
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel übernommen. Nach der Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen (zum Kennenlernen), die auf jeden Fall übernommen werden, wird hierzu ein Antrag auf Kostenübernahme der weiteren Therapie gestellt. Hierzu beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch. Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Absage von Terminen
Sollten Sie einen Termin wider Erwarten nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine möglichst frühzeitige Absage (48 Stunden vorher), damit der Termin anderweitig vergeben werden kann. Bei einer nicht fristgerechten Absage wird ein Ausfallhonorar fällig.